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Versicherungsschutz im Homeoffice

 

Versicherungsschutz im Homeoffice

Wann greift die private Unfall­ver­si­che­rung?


Der Versicherungsschutz Ihrer Unfall­ver­si­che­rung ist ein anderer, je nach dem ob Sie Ihre Arbeit im Homeoffice oder in der Firma verrichten. Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass Sie auch im Homeoffice über die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung abgesichert sind. Um Ihnen zu zeigen, welchen Versicherungsschutz es ergänzend zu der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung gibt, habe ich Ihnen nützliche Tipps zusammengestellt, sodass Sie im auch Homeoffice jederzeit gut abgesichert sind.


Gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung

  • Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung ist eine Pflichtversicherung und in ihrem Schutzbereich auf die Arbeit beschränkt.
  • Sie leistet nur bei Unfällen, die auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin passieren.
  • Der Arbeitgeber übernimmt den kompletten Versicherungsbeitrag.

Private Unfall­ver­si­che­rung

  • Die private Unfall­ver­si­che­rung leistet auch bei Unfällen, die in der Freizeit, beim Sport oder auch zu Hause passieren.
  • Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr und weltweit. 
  • Die Beiträge müssen vom Versicherungsnehmer aufgebracht werden.

Persönliche Beratung

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Wolfram Riechert
K+R Versicherungskontor

Kärlicher Str. 29
56218 Mülheim-Kärlich

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So können Sie Ihre Arbeit sicher und gesund verrichten:

  • Der Abstand zum Bildschirm sollte 50 - 70 cm betragen. 
  • Halten Sie eine ergonomischen Arbeitshaltung ein.
  • Am besten schauen Sie von oben auf den Bildschirm herab, so als würden Sie ein Buch lesen. Für optimales Sehen sollte der Monitor so weit nach hinten geneigt sein, dass Ihr Blick senkrecht auf den Bildschirm trifft. Das beugt Verspannungen vor, da der Kopf beim Blick auf den Monitor leicht gesenkt ist. 
  • Ändern Sie öfter die Sitzhaltung und bauen Sie Bewegungspausen ein. So können Sie Verspannungen im Rücken vorbeugen. 

Lassen Sie uns gemeinsam überprüfen, wie gut Sie im Homeoffice abgesichert sind. Vereinbaren Sie jetzt Ihren unverbindlichen Beratungstermin.

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